ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGBs für Firma Aspex Bau, ASPEX Bau GmbH, Kleiststr. 1, 30163 Hannover:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektmanagement- und Vermittlungsleistungen.
Die Tätigkeiten der Firma: Vermittlung von Dienstleistungen rund um Bau- und Modernisierungsprojekte, organisatorische Koordination externer Fachpartner für Arbeiten an Wohnungen und Häusern, architektonische Begleitung in Zusammenarbeit mit freien Architekten, Vermittlung qualifizierter Sanitär-, Heizungs- und Glasfaser-Fachbetriebe, Immobilien-Maklerservice und Projektentwicklung.
Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen ASPEX Bau GmbH (nachfolgend „ASPEX Bau“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) im Rahmen von Projektmanagement- und Vermittlungsleistungen im Bauwesen.
Die ASPEX Bau GmbH führt selbst keine handwerklichen Leistungen aus. Diese werden ausschließlich von den jeweiligen Fachunternehmen und Partnerbetrieben erbracht.
Vertragspartner
Vertragspartner auf der Grundlage dieser AGB ist:
ASPEX Bau GmbH
Kleiststraße 1
30163 Hannover
Vertragsgegenstand
ASPEX Bau erbringt folgende Leistungen:
• Planung, Koordination und Überwachung von Bauprojekten
• Unterstützung bei der Auswahl und Beauftragung von Subunternehmern
• Kommunikation zwischen Kunde und Fachunternehmen
• Termin- und Kostenkontrolle
• Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer
• Unterstützung des Kunden bei der Abnahme von Bauleistungen
Vermittlungsleistungen im Bauwesen:
Vermittlung von Bauleistungen an qualifizierte Fachbetriebe
Einholung und Auswertung von Angeboten
Verhandlung von Preisen und Konditionen
Baubegleitung
ASPEX Bau vermittelt ausschließlich Bau- und Handwerksleistungen an qualifizierte Fachbetriebe. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich durch diese Fachunternehmen, die hierfür allein verantwortlich sind.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von ASPEX Bau durch den Kunden zustande. Das Angebot kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail erfolgen.
Vertragsdauer
Der Vertrag hat eine individuelle Laufzeit, in Abhängigkeit vom Bauvorhaben von ab Vertragsschluss. Der Vertrag kann durch beide Parteien mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen von ASPEX Bau richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Die Vergütung ist nach Fertigstellung der Leistung und Rechnungsstellung fällig.
Leistungspflichten von ASPEX Bau
ASPEX Bau verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht auszuführen. ASPEX Bau arbeitet ausschließlich mit qualifizierten Fachbetrieben zusammen.
Leistungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, ASPEX Bau alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat ASPEX Bau Zugang zu den Baustellen zu gewähren.
Gewährleistung
ASPEX Bau haftet ausschließlich für eigene Projektmanagement- und Vermittlungsleistungen. Für die von den beauftragten Fachunternehmen erbrachten Bau- und Handwerksleistungen sind allein die jeweiligen Fachunternehmen verantwortlich. Ansprüche wegen Mängeln oder Schäden aus Bauleistungen sind direkt gegenüber dem jeweiligen Fachunternehmen geltend zu machen.
Haftung
ASPEX Bau haftet für Schäden, die der Kunde durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von ASPEX Bau erleidet. ASPEX Bau haftet nicht für Schäden, die der Kunde durch eine leichte fahrlässige Pflichtverletzung von ASPEX Bau erleidet.
Versicherungen
ASPEX Bau verfügt über eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hannover.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand:
16. Juli 2025
Änderungen
ASPEX Bau ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden spätestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, so gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen.